Filme und 3D-Animationen für die anästhesiologische Patientenaufklärung
- Präoperative Ambulanz
- Einführungsfilm
- Allgemeinanästhesie
- Periduralanästhesie (PDA)
- Spinalanästhesie
- Axilläre Plexusanästhesie
- Interskalenäre Plexusanästhesie
- Femoralisblockade
- Risiken + Nebenwirkungen
Aufklärung entlang klinischer Routinen effizienter gestalten
Die Einrichtung der digitalen Patientenaufklärung führt insbesondere entlang von klinischen Routinen und Standardprozeduren und bei Vollanbindung ans KIS zu einer deutlichen Verbesserung der Workflows, u. a. durch
- Bündelung der Patientenkommunikation
- Eliminierung von Mehrfachstrukturen
- abteilungsübergreifende Harmonisierung und bessere Verfügbarkeit von Daten
- anschauliche Berichte für Ärzt:innen, Nachweise der Betrachtung der Inhalte und verkürzte Gesprächsführung
- papierlose Dokumentation und automatische Ablage
Patient:innen erhalten automatisiert einen Link und absolvieren z. B. eine PDA-Aufklärung, eine Aufklärung zur Ureterorenoskopie, erhalten entsprechende digitale Anamneseformulare oder Patientenbefragungen (etwa ePRO). Über denselben Pfad und innerhalb einer Fallpauschale können auf diese Weise beliebig viele Abfragen und Informationspakete auf einmal oder in beliebigen Zeitabständen – beispielsweise zusätzliche Hinweise zur Anästhesievorbereitung oder zur Nachsorge – verschickt oder ausgewertet werden.
Ärzt:innen erhalten zum Aufklärungsgespräch eine anschauliche Zusammenfassung über die absolvierten Inhalte und übermittelten Daten sowie offene Fragen und können in einem Aufklärungsgespräch genau an der richtigen Stelle einhaken. Außerdem können digitale Unterschriften an verschiedenen Stellen implementiert werden.
Telefon, Videokonferenz und digitale Patientenaufklärung?
In Deutschland etabliert sich in der Anästhesie seit einigen Jahre die Aufklärung per Telefon oder Videokonferenz. Dies ist bei „einfach gelagerten Fällen“ und nach Einverständnis der Patient:innen zulässig (vgl. BGH Urteil vom 15.06.2010, Az. VI ZR 204/092).
Auch in Österreich wird von Anästhesist:innen zunehmend per Telefon aufgeklärt. Außerdem werden immer mehr Anästhesisten für den niedergelassenen Bereich, etwa in Form der ambulanten oder mobilen Anästhesie, tätig.
Gleichzeitig gilt seit einigen Jahren im deutschsprachigen Raum die eIDAS-VO, die bestimmte Qualitäten elektronischer Signaturen und Unterschriften physisch geleisteten Unterschriften gleichstellt. Gerade für die einfach gelagerten Fälle und die Standardeingriffe in der Anästhesie öffnen sich damit Perspektiven vollständig digitalisierter Abläufe, die es ermöglichen, Patient:innen und Ärztinnen, komplizierte Wege und Terminvereinbarungen zu ersparen. Eine rechtssicher dokumentierte digitale Patientenaufklärung kann damit zu einer idealen Ergänzung zur Telefonaufklärung darstellen, und zwar durch
- dezentrale Datenerfassung: Aufklärungsmedien und Anamnesebögen können von Patien:innen Orts-, Zeit- und von jedem browserfähigem Endgerät aus absolviert werden
- Fernsignaturen bzw. eIDAS-konforme rechtssichere Unterschriften der Patientenaufklärung
- papierlose Gesprächsdokumentation, die für den Arzt auf Knopfdruck beim Telefonat zur Verfügung steht und auf der das Gespräch vollständig digital dokumentiert werden kann
- automatische Ablage im KIS oder PVS
- Nachweis, dass sich Patient:innen mit den Inhalten der Aufklärung auseinandergesetzt haben (durch besondere IT-forensische Verfahren)
Briefing MAIA-Digitale Aufklärung für Anästhesie
Anästhesie
Anästhesisten, Kliniken, Krankenhäuser, Ordinationen, Operationszentren für Anästhesie, mobile oder ambulante Anästhesie
Vollständige Datenverschlüsselung
Tracking & IT-Forensik (Zeitstempel, Signaturen)
Elektronische Unterschrift („Sign On Glass“), Fernsignaturen
Lizenzmodell mit flexiblen Abrechnungsperioden
Preise abgestimmt auf die Größe der Kunden, Jahrespauschalen, degressives Preismodell
Preisauskunft auf Anfrage
So funktioniert die digitale Aufklärung für Anästhesie in der Praxis
MAIA kann an KIS/PVS oder sonstige Anwendungen für Terminvereinbarungen angebunden werden. So kann die Aufklärung automatisch versendet werden. Die Patient:innen bekommen einen personalisierten Link über E-Mail oder SMS zugesendet. Die digitale Aufklärung kann auf jedem browserfähigem Gerät (Smartphone, Tablet, PC) absolviert werden.
MAIA kann an KIS/PVS oder sonstige Anwendungen für Terminvereinbarungen angebunden werden. So kann die Aufklärung automatisch versendet werden. Die Patient:innen bekommen einen personalisierten Link über E-Mail oder SMS zugesendet. Die digitale Aufklärung kann auf jedem browserfähigem Gerät (Smartphone, Tablet, PC) absolviert werden.
Die Informationsmodule zur Anästhesie sind durch 3D-Animationen besonders anschaulich und leicht verständlich dargestellt. Die Inhalte sind audiovisuell, Text wird also nicht nur angezeigt, sondern wurde durch professionelle Sprecher auch eingesprochen.
Die Informationsmodule zur Anästhesie sind durch 3D-Animationen besonders anschaulich und leicht verständlich dargestellt. Die Inhalte sind audiovisuell, Text wird also nicht nur angezeigt, sondern wurde durch professionelle Sprecher auch eingesprochen.
Usability und Navigation sind besonders einfach gehalten und damit auch für alte Menschen selbsterklärend. Wenn es dennoch einmal nicht möglich sein sollte, die Aufklärung digital zu absolvieren, kann über Knopfdruck, ein Fallback-Prozedere mit einem Anamnesebogen für die Behandlung in Gang gesetzt werden. Für einen Aufklärungsbogen in Papierform entstehen keinerlei Zusatzkosten.
Usability und Navigation sind besonders einfach gehalten und damit auch für alte Menschen selbsterklärend. Wenn es dennoch einmal nicht möglich sein sollte, die Aufklärung digital zu absolvieren, kann über Knopfdruck, ein Fallback-Prozedere mit einem Anamnesebogen für die Behandlung in Gang gesetzt werden. Für einen Aufklärungsbogen in Papierform entstehen keinerlei Zusatzkosten.
Die Patientenaufklärung für die Anästhesie steht in mehreren Sprachen zur Verfügung. Häufig müssen Menschen z. B. auf Türkisch, BKS, Ukrainisch oder etwa Arabisch aufgeklärt werden.
Die Patientenaufklärung für die Anästhesie steht in mehreren Sprachen zur Verfügung. Häufig müssen Menschen z.B. auf Türkisch, BKS, Ukrainisch oder etwa Arabisch aufgeklärt werden.
Besondere organisatorische Hürden können über individuelle Fragemodule erhoben werden.
Besondere organisatorische Hürden können über individuelle Fragemodule erhoben werden.
Ein besonderer Fokus gilt der Sicherheit: Wir achten nicht nur auf höchste Standards bei der Datensicherheit, sondern erheben zahlreiche zusätzliche Datenpunkte, die der Rechtssicherheit dienen, etwa Zeitstempel, elektronische Signaturen und Abbruchpunkte. Zusätzlich wird über ein Ampelsystem erhoben, ob die Inhalte verstanden wurden.
Ein besonderer Fokus gilt der Sicherheit: Wir achten nicht nur auf höchste Standards bei der Datensicherheit, sondern erheben zahlreiche zusätzliche Datenpunkte, die der Rechtssicherheit dienen, etwa Zeitstempel, elektronische Signaturen und Abbruchpunkte. Zusätzlich wird über ein Ampelsystem erhoben, ob die Inhalte verstanden wurden.
Vor dem Aufklärungsgespräch wird die absolvierte Aufklärung an das PVS oder KIS übergeben. Beim Aufklärungsgespräch steht ein Report zur Verfügung, der dem Arzt oder der Ärztin als Gesprächsleitfaden dient. In der Regel müssen hier neben dem Grundwissen über die Anästhesie nur noch spezielle Fragen und Risiken abgeklärt werden. Im Report kann direkt digital dokumentiert und weitervermerkt werden.
Vor dem Aufklärungsgespräch wird die absolvierte Aufklärung an das PVS oder KIS übergeben. Beim Aufklärungsgespräch steht ein Report zur Verfügung, der dem Arzt oder der Ärztin als Gesprächsleitfaden dient. In der Regel müssen hier neben dem Grundwissen über die Anästhesie nur noch spezielle Fragen und Risiken abgeklärt werden. Im Report kann direkt digital dokumentiert und weitervermerkt werden.
Die Dokumentation kann von den Patient:innen direkt digital unterschrieben werden. Dieses Prozedere entspricht den rechtlichen Anforderungen (eIDAS-konform) und kann innerhalb unterschiedlicher Sicherheitsniveaus umgesetzt werden. Es empfiehlt sich ein Prozedere, das Sicherheit und Usability optimal ausbalanciert
Die Dokumentation kann von den Patient:innen direkt digital unterschrieben werden. Dieses Prozedere entspricht den rechtlichen Anforderungen (eIDAS-konform) und kann innerhalb unterschiedlicher Sicherheitsniveaus umgesetzt werden. Es empfiehlt sich ein Prozedere, das Sicherheit und Usability optimal ausbalanciert.
Die gesamte Dokumentation ist abgeschlossen. Die Anästhesie-Aufklärung sowie alle forensisch relevanten Daten werden automatisch und rechtsicher archiviert und können über das Verwaltungssystem jederzeit abgerufen werden.
Die gesamte Dokumentation ist abgeschlossen. Die Anästhesie-Aufklärung sowie alle forensisch relevanten Daten werden automatisch und rechtsicher archiviert und können über das Verwaltungssystem jederzeit abgerufen werden.
Qualitätssicherung und Nachsorge: Mit der MAIA-Plattform ist es möglich, spezifische Nachsorgemodule auszuspielen. Strukturierte Patientenbefragungen wie etwa ePRO können für die Qualitätssicherung eingesetzt werden und sind im Aufklärungsmodul für Anästhesie inbegriffen.
Qualitätssicherung und Nachsorge: Mit der MAIA-Plattform ist es möglich, spezifische Nachsorgemodule auszuspielen. Strukturierte Patientenbefragungen wie etwa ePRO können für die Qualitätssicherung eingesetzt werden und sind im Aufklärungsmodul für Anästhesie inbegriffen.